Kaviar aus Auberginen
- Für 4 Personen
- Vorbereitungszeit : 60 Minuten
- Schwierigkeitsgrad (0 bis 5) : 2
Zutaten
- Auberginen : 2 stück
- Olivenöl : 2 esslöffel
- Knoblauchzehen : 2 stück
- Zitronensaft : 1 esslöffel
- Salz : 1 teelöffel
- Pfeffer : 1 prise
Schritte
- Auberginen grillen
- Grill vorheizen.
- Auberginen längs halbieren und mit Olivenöl einreiben.
- Auberginen auf den Grill legen und ca. 15-20 Minuten grillen, bis sie weich sind.
- Auberginen vom Grill nehmen und abkühlen lassen.
- Kaviar zubereiten
- Das Fruchtfleisch der abgekühlten Auberginen mit einem Löffel aus der Schale kratzen und in eine Schüssel geben.
- Knoblauchzehen schälen und fein hacken.
- Den gehackten Knoblauch, Zitronensaft, Salz und Pfeffer zum Auberginenfruchtfleisch hinzufügen.
- Alles gut vermischen, bis eine cremige Konsistenz entsteht.
- Den Auberginenkaviar für mindestens 30 Minuten im Kühlschrank ziehen lassen.
- Servieren
- Den Auberginenkaviar auf Toast oder Crackern servieren.
- Nach Belieben mit frischen Kräutern garnieren.
Tipps
- Verwenden Sie reife Auberginen für den besten Geschmack.
- Sie können den Auberginenkaviar auch mit anderen Gewürzen wie Paprika oder Kreuzkümmel verfeinern.
Informationen
- Auberginenkaviar ist eine köstliche vegetarische Alternative zu echtem Kaviar.
- Dieses Rezept eignet sich auch gut als Dip für Gemüsesticks.
Dieses Rezept wurde sechsmal von einer KI generiert: einmal pro Sprache. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie Unterschiede zwischen den einzelnen Versionen feststellen werden. Genießen Sie es!
- (fr) Caviar d'aubergines
- (en) Eggplant caviar
- (es) Caviar de berenjena
- (it) Caviale di melanzane
- (pt) Caviar de beringela
Rezept erstellt am 3. Januar 2024 mit Hilfe von gpt-3.5-turbo, veröffentlicht von Gribiche unter seiner Verantwortung, jedoch ohne jegliche kulinarische Garantie oder Kohärenz.
Wenn Sie einen Fehler feststellen, können Sie:
- Ihre Emotionen willkommen heißen und sie dann ziehen lassen
- Den Fehler auf einer Postkarte melden (die Adresse finden Sie auf der Seite mit den rechtlichen Hinweisen)