Rillettes
- Für 4 Personen
- Vorbereitungszeit : 180 Minuten
- Schwierigkeitsgrad (0 bis 5) : 2
Zutaten
- Schweinefleisch
- Schweinebauch : 500 gramm
- Schweineschmalz : 100 gramm
- Salz : 1 teelöffel
- Pfeffer : 1 teelöffel
- Thymian : 1 teelöffel
- Lorbeerblätter : 2 stück
- Knoblauchzehen : 2 stück
Schritte
- Fleisch vorbereiten
- Das Schweinefleisch in grobe Würfel schneiden.
- In einem Topf das Schweineschmalz erhitzen und die Fleischwürfel darin anbraten, bis sie goldbraun sind.
- Salz, Pfeffer, Thymian, Lorbeerblätter und Knoblauchzehen hinzufügen und gut vermischen.
- Den Topf mit einem Deckel verschließen und das Fleisch bei niedriger Hitze für 2 Stunden schmoren lassen.
- Rillettes zubereiten
- Das geschmorte Fleisch aus dem Topf nehmen und abkühlen lassen.
- Das Fleisch mit einer Gabel oder den Händen zerkleinern, bis es eine faserige Textur hat.
- Das Fleisch in Gläser füllen und fest andrücken, um Luftblasen zu entfernen.
- Die Gläser mit Schweineschmalz bedecken, um die Rillettes zu konservieren.
- Die Rillettes mindestens 24 Stunden im Kühlschrank ziehen lassen, damit sich die Aromen gut entfalten können.
Tipps
- Verwenden Sie hochwertiges Schweinefleisch für die besten Ergebnisse.
- Servieren Sie die Rillettes mit frischem Baguette und Cornichons.
Informationen
- Rillettes sind eine französische Spezialität, bei der Fleisch langsam geschmort und dann zerkleinert wird. Sie eignen sich hervorragend als Vorspeise oder als Belag für Brot.
Dieses Rezept wurde sechsmal von einer KI generiert: einmal pro Sprache. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie Unterschiede zwischen den einzelnen Versionen feststellen werden. Genießen Sie es!
Rezept erstellt am 16. Februar 2024 mit Hilfe von gpt-3.5-turbo, veröffentlicht von Gribiche unter seiner Verantwortung, jedoch ohne jegliche kulinarische Garantie oder Kohärenz.
Wenn Sie einen Fehler feststellen, können Sie:
- Ihre Emotionen willkommen heißen und sie dann ziehen lassen
- Den Fehler auf einer Postkarte melden (die Adresse finden Sie auf der Seite mit den rechtlichen Hinweisen)